Wichtig: Wenn sich Ihr Waldbesitz in Folge eines Waldkaufs ändert, melden Sie als Käufer diese Flächenänderung bitte umgehend beim Geschäftsführer der FBG und der Jagdgenossenschaft. Denn nur angemeldete Flächen profitieren vom Beförsterungsvertrag und der Waldbrandversicherung! Auch die Jagdpacht kann nur dann korrekt gezahlt werden.
Auch zusätzliche Kontaktdaten, z.B. Ihre E-Mail-Adresse, nehmen wir sehr gerne an. Wir benachrichtigen per E-Mail über die Mitgliederversammlung und Exkursionen. So wird die Umwelt weniger belastet, und Kosten können eingespart werden.
Sie können gerne die Downloadmöglichkeit des Formulars nutzen. Oder Sie nehmen den direkten Kontakt zu uns und geben uns die neuen Daten durch.
Hier finden Sie Ihre zuständige Jagdgenossenschaft: